Änderungen zum Vorjahr

 

 

1 Erscheinungsbild und technische Ausführung

Bei allen Fahrzeugen müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

- Einen Überrollbügel hinter dem Fahrerhaus aufweisen, dieser muss das Fahrzeuggewicht bei einem Überschlag tragen können und dient dem Wertungsrichter als Tragemöglichkeit.

 

1.1 Fahrerhaus

Es entfällt:

In diesem Fall ist ein Gewicht von 120 Gramm am höchsten
Punkt (Überrollbügel) zu platzieren.
Lexan-Fahrerhäuser müssen am Dach mit einem 30 Gramm und auf Höhe Unterkante
Fenstern mit einem 90 Gramm Gewicht versehen werden.
Die Mindestbreite des Fahrerhauses incl. Kotflügelverbreiterung sind 180 mm. Die
Kotflügelverbreiterungen dürfen maximal 13,5cm je Seite betragen.

 

1.3.2 Achsen/ Getriebe

Erlaubt sind gesperrte und ungesperrte Achsen, sowie Portal- und Schneckenachsen.
Schaltgetriebe dürfen verbaut werden und sind zulässig.

 

1.4 Lenkung

Es entfällt: 

Der Lenkeinschlag kann auch durch die Einstellung in der Fernbedienung begrenzt werden.

 

2.1 Klasse E1 – Einsteiger-/ XC-/ MST-CMX-Chassis 4x4x2

In dieser Klasse sind ausschließlich Reifen bis zu einem maximalen Durchmesser von 90mm erlaubt.
In dieser Klasse sind LKW und Jeep Fahrerhäuser gestattet.

 

2.5 Klasse P1 – Prototypen 4x4x2 oder ?x?x?

Hinzu gekommen:

- Wegfall der Mindestbreite beim Fahrerhaus.
- Stoßstange fällt weg, ebenfalls die Mindestbreite dieser.

 

4.7 Strafpunkte

Torstange brechen (inkl. berühren) = 38 Strafpunkte

Es entfällt:

*) Umkippen des Fahrzeuges bedeutet, dass die Laufflächen aller Reifen keinen Kontakt
mehr zum Boden haben. Selbst bei einem Überschlag werden die Strafpunkte vergeben, auch wenn das Fahrzeug wieder auf den Rädern zu stehen kommt. Stellt sich das Fahrzeug jedoch aus einer großen Schräglage wieder auf und die Fahrtrichtung wird beibehalten, so gilt dies nicht als umgekippt.

 

4.8 Sonstiges

Werden durch Fahrmanöver (Rutschen, Rangieren, etc.) ein oder mehrere Tore berührt, so werden auch diese Berührungen/ Brüche ebenfalls mit Strafpunkten geahndet.